Absturzsicherungssysteme

Absturzsicherung und Arbeitssicherheit auf dem Flachdach

Generell gilt ...

  • Flachdächer sind so zu planen und auszuführen, dass ein gefahrenloser Unterhalt und die Ausführung von kleineren
     Arbeiten möglich sind.
  • Schutzmassnahmen gegen den Absturz müssen ab einer Absturzhöhe von 3 m getroffen werden
  • Für Kontroll- und Unterhaltsarbeiten, die in weniger als 2 Personentagen erstellt werden können, sollten Absturzsicherungssysteme verwendet werden, die ohne grossen Aufwand benutzt werden können und mit der persönlichen Schutzausrüstung PSA kompatibel sind.
  • Sicherheitsvorkehrungen wie Einzelanschlagpunkte für Absturzsicherungen, Geländer, Dachausstiege usw. sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu projektieren und auszuführen.
  • Laut Arbeitnehmerschutzbestimmungen und Bauarbeiterkoordinationsgesetz sind Sicherheitsausstattungen laut ÖNORM B 3417 zwingend einzuhalten.